ehelich

ehelich
hochzeitlich

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ehe|lich ['e:əlɪç] <Adj.>:
1. auf die Ehe bezogen:
die ehelichen Rechte und Pflichten.
2. aus gesetzlicher Ehe stammend /Ggs. nicht ehelich/: sie hat drei eheliche Kinder; das Kind ist ehelich [geboren].

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ehe|lich 〈Adj.〉
1. zur Ehe gehörig, in der Ehe üblich (Pflichten, Rechte)
2. aus einer gültigen Ehe stammend (Kinder)
● \eheliches Güterrecht gesetzl. Regelung der vermögensrechtl. Beziehungen zw. Eheleuten

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ehe|lich <Adj.> [mhd. ēlich = ehelich, gesetzmäßig, ahd. ē(o)līh = gesetzmäßig]:
1. aus einer Ehe stammend:
-e und nicht -e Kinder;
das Kind ist e. [geboren].
2. die Ehe betreffend:
die -e Wohnung;
die -en Rechte und Pflichten;
sich mit jmdm. e. verbinden (geh.; jmdn. heiraten).

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ehe|lich <Adj.> [mhd. ēlich = ehelich, gesetzmäßig, ahd. ē(o)līh = gesetzmäßig]: 1. aus einer Ehe stammend: -e Kinder; das Kind ist e. [geboren]. 2. die Ehe betreffend: -es [Zusammen]leben; die -en Rechte und Pflichten; ... dass der Freund inzwischen eine zweite Wohnung hat ..., weil er in der -en Wohnung nicht in Ruhe arbeiten kann (Frisch, Montauk 125); Sie bemühten sich beide, die -e Harmonie wieder herzustellen (Jaeger, Freudenhaus 209); sich mit jmdm. e. verbinden (geh.; jmdn. heiraten); Außerdem war es auch vor den Nazis nicht üblich, dass der hohe Adel und Juden sich e. verbanden (Danella, Hotel 69).

Universal-Lexikon. 2012.

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